Wir erstellen Gutachten zur Aufklärung von Verkehrs- und Allgemeinunfällen, auch zur Feststellung der Schadenshöhe an Fahrzeugen und zur Beweissicherung in selbständigen Beweisverfahren, wenn es im weitesten Sinne um Fahrzeuge geht. Außerdem überprüfen wir alle gängigen Geräte und Verfahren der Verkehrsüberwachung, also insbesondere Geschwindigkeitmessungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße.
Unsere Auftraggeber sind Gerichte und Staatsanwaltschaften, in Einzelfällen auch Rechtsanwälte, Versicherungen und Privatpersonen. Wir arbeiten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenso wie in Zivilverfahren.
Die Gutachten werden von den Verfahrensbeteiligten geprüft. Wenn sich dabei noch Fragen ergeben, kann das Gutachten schriftlich ergänzt oder im Rahmen einer Gerichtsverhandlung mündlich erläutert werden. Nach §73(2) STPO und §404(2) ZPO sind für die Gutachtenerstattung bevorzugt die Sachverständigen heranzuziehen, die für das betreffende Sachgebiet öffentlich bestellt und beeidigt sind.
Durch die öffentliche Bestellung des Sachverständigen soll erreicht werden, Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen. Die Bestellung erleichtert die Suche nach fachlich geeigneten Sachverständigen. Die besondere Sachkunde ist durch den Bewerber zur Überzeugung der bestellenden Behörde (IHK oder Bezirksregierung) nachzuweisen. Dafür sind nach höchstrichterlicher Rechtssprechung überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich. Ein Hochschulstudium (TU/FH) ist für die öffentliche Bestellung auf dem Gebiet Straßenverkehrsunfälle obligatorisch. Dazu kommt die entsprechende Praxiserfahrung. Der Sachverständige hat sich in dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und beeidigt ist, ständig fortzubilden. Im Sinne des Auftraggebers werden die Zusammenhänge im Gutachten so darstellt, dass die Tatsachen und Schlussfolgerungen auch für den technischen Laien verständlich sind. Die Gutachten werden unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.
Telefon: 089 / 1306 88 -16
Telefax: 089 / 1306 88 -30
E-Mail: kardelke@calamitas.de
seit 1996
von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellt und beeidigt für Straßenverkehrsunfälle sowie Messmethoden und Geräte zur Verkehrsführung und -überwachung.